Das Beratungs- und Versorgungsangebot für unsere Patienten wird durch spezialisierte Wahlärzte aus den Bereichen Handchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie und Schmerztherapie erweitert. Dafür erfolgt eine separate Terminvereinbarung bei den Wahlärzten außerhalb der Vertragsordinationszeiten. Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Die Patienten erhalten eine Honorarnote, die sie bei ihrer Kasse zum Rückersatz einreichen können. Die Höhe des Rückersatzes ist von mehreren Faktoren abhängig und kann nicht vom Wahlarzt beeinflusst werden. Wahlärztliche Leistungen von FA Dr. Kerschhagl im Bereich Hand- und Mikrochirurgie sind für GKK und SVB-Versicherte nicht rückersatzfähig.